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   VGH Bayern, 23.02.2018 - 2 N 15.1658   

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https://dejure.org/2018,19021
VGH Bayern, 23.02.2018 - 2 N 15.1658 (https://dejure.org/2018,19021)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.02.2018 - 2 N 15.1658 (https://dejure.org/2018,19021)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 2018 - 2 N 15.1658 (https://dejure.org/2018,19021)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Unwirksamer Teilflächennutzungsplan "Konzentrationszonen Kiesgewinnung"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachlicher Teilflächennutzungsplan; Kiesgewinnung; Abwägung; Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Wohnbebauung; Kiesabbau; regionalplanerisches Vorbehaltsgebiet; Kiesvorkommen; Abbaugenehmigung; Flächennutzungsplan; Auswahlentscheidung; privilegierte Nutzung

  • rechtsportal.de

    Normenkontrollantrag gegen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan "Kiesgewinnung"; Prüfung des Verstoßes eines Flächennutzungsplans gegen das Gebot der Ermittlung und der zutreffenden Bewertung der abwägungsbeachtlichen Belange aus § 2 Abs. 3 BauGB ; Leiden eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausweis von Konzentrationsflächen für Kiesabbau außerhalb eines regionalplanerischen Vorbehaltsgebiets

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 23.02.2017 - 2 N 15.279

    Normenkontrollverfahren gegen Teilflächennutzungsplan für Kiesgewinnung und

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2018 - 2 N 15.1658
    Soweit als Nutzungskonkurrenz der temporäre Ausschluss der Landwirtschaft angeführt wird, übersieht die Antragsgegnerin, dass die Antragstellerin im Parallelverfahren (Az. 2 N 15.279) für ihre Grundstücke westlich und östlich der E ...straße die Zulassung zum Kiesabbau ausdrücklich wünscht.

    Soweit als Nutzungskonkurrenz der temporäre Ausschluss der Landwirtschaft angeführt wird, übersieht die Antragsgegnerin, dass die Antragstellerin im Parallelverfahren (Az. 2 N 15.279) für ihre Grundstücke westlich und östlich der E ...straße die Zulassung zum Kiesabbau ausdrücklich wünscht.

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2018 - 2 N 15.1658
    Für die privilegierte Nutzung ist in substanzieller Weise Raum zu schaffen (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287/294 f; U.v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33/37).

    Nur so kann der Eindruck einer Voreingenommenheit vermieden sowie ausgeschlossen werden, dass es sich um eine bloße Verhinderungsplanung handelt (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33/37; B.v. 24.3.2015 - 4 BN 32.13 - NVwZ 2015, 1452).

  • VGH Bayern, 28.10.2010 - 15 N 09.1351

    Flächennutzungsplan; Normenkontrolle; Darstellung einer Konzentrationsfläche für

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2018 - 2 N 15.1658
    Der Verwaltungsgerichtshof sei bereits in einer anderen Entscheidung davon ausgegangen, dass die Ausweisung von 36, 8 ha Abbauflächen den Kiesabbau auf den ausgewiesenen Konzentrationsflächen über den Prognosezeitraum des streitgegenständlichen Flächennutzungsplans von 15 Jahren ermöglichen werde (U.v. 28.10.2010 - 15 N 09.1351).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2018 - 2 N 15.1658
    Ein Abwägungsmangel liegt vor, wenn eine Abwägung überhaupt nicht vorgenommen ist, wenn in die Abwägung Belange nicht eingestellt worden sind, die nach Lage der Dinge eingestellt hätten werden müssen, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den verschiedenen Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, der die objektive Gewichtung eines dieser Belange verfehlt (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301/309).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2018 - 2 N 15.1658
    Für die privilegierte Nutzung ist in substanzieller Weise Raum zu schaffen (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287/294 f; U.v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33/37).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2018 - 2 N 15.1658
    Die gemeindliche Entscheidung muss nicht nur Auskunft darüber geben, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch deutlich machen, welche Gründe es rechtfertigen, den übrigen Planungsraum von solchen Vorhaben freizuhalten (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11 - BVerwGE 145, 231 Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2018 - 2 N 15.1658
    Maßgebend ist nur, ob der erhebliche Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt worden ist und ob anhand dieses Sachverhalts alle sachlich beteiligten Belange und Interessen der Entscheidung zugrunde gelegt sowie umfassend in nachvollziehbarer Weise abgewogen worden sind (vgl. auch BVerfG, B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 350).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2018 - 2 N 15.1658
    Möglicher Gegenstand einer Normenkontrolle gegen einen Flächennutzungsplan gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog ist die in den Darstellungen eines Flächennutzungsplans zum Ausdruck kommende planerische Entscheidung der Gemeinde, mit der Ausweisung von Flächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB an Orten außerhalb der ausgewiesenen Flächen eintreten zu lassen (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 4 CN 1.12 - BVerwGE 146, 40).
  • BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 32.13

    Flächennutzungsplan; Normenkontrolle; Zulässigkeit der -; Porphyrsteinbruch;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2018 - 2 N 15.1658
    Nur so kann der Eindruck einer Voreingenommenheit vermieden sowie ausgeschlossen werden, dass es sich um eine bloße Verhinderungsplanung handelt (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33/37; B.v. 24.3.2015 - 4 BN 32.13 - NVwZ 2015, 1452).
  • BVerwG, 15.06.2009 - 4 BN 10.09

    Rechtsvorschrift; Vorbehaltsgebiet; Ziele der Raumordnung; Grundsätze der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2018 - 2 N 15.1658
    Vorbehaltsgebiete wirken damit als Gewichtungsvorgaben auf nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen ein und dürfen durch öffentliche oder private Belange von höherem Gewicht überwunden werden (vgl. BVerwG, B.v. 15.6.2009 - 4 BN 10.09 - BayVBl 2009, 756; BayVGH, U.v. 18.6.2009 - 22 B 07.1384 - juris).
  • VGH Bayern, 18.06.2009 - 22 B 07.1384

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windfarm mit drei

  • BVerwG, 21.12.2012 - 4 BN 32.12

    Zur Notwendigkeit des Rückgriffs auf Sortimentslisten; Bestimmung der Art der

  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 WD 35.01

    Auslandseinsatz der Bundeswehr; Ausführen des so genannten Hitlergrußes;

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